1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der Einzelfirma Georg GRÜN RAUM PLAN
Wohnkonzepte Innenarchitektur, OFFICE WIEN, Hagenberggasse 24-26/2/7, A-1130 Wien, und OFFICE Gmunden, Ruhsam 12 4694 Ohlsdorf, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Verkaufsbedingungen.
Diese Allgemeinen Geschäfts- und Verkaufsbedingungen sind Bestandteil jedes mit dem Kunden zustande gekommenen schriftlichen oder mündlichen Vertrages.
Inhaltlich entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt und erhalten keine Gültigkeit.
Die gültige Fassung der Verkaufsbedingungen ist auf der Homepage www.gruenraumplan.at abruf- und lesebereit.
2. Abschluss des Vertrages
Wenn es sich bei dem konkreten Geschäft nicht um ein Verbrauchergeschäft (Konsument) handelt, muss der jeweilige Vertragsinhalt schriftlich vorliegen, ebenso abweichende Bedingungen oder Vereinbarungen (schriftliche Auftragsbestätigungen).
Mündliche Vereinbarungen sind nicht rechtswirksam.
Ist die Einzelfirma Georg GRÜN RAUM PLAN, Wohnkonzepte und Innenarchitektur,
OFFICE WIEN, Hagenberggasse 24-26/2/7, A-1130 Wien, und OFFICE Gmunden, Ruhsam 12 4694 Ohlsdorf, auch nach dem Konsumentenschutzgesetz an Zusagen ihrer Mitarbeiter gebunden, so wird darauf hingewiesen, dass es den Mitarbeitern der Einzelfirma Georg GRÜN RAUM PLAN
verboten ist, von diesen Bedingungen abweichende Zusagen zu machen.
Liegt kein Verbrauchergeschäft vor (Unternehmensgeschäfts), so sind vom Auftrag abweichende Willenserklärungen nur wirksam, wenn diese von der Georg Grün Raum Plan schriftlich firmenmäßig bestätigt wurden.
Angebote der Einzelfirma Georg Grün Raum Plan sind für jene Geschäfte, die keine Verbrauchergeschäfte sind, nur dann verbindlich und rechtswirksam, wenn diese schriftlich abgegeben wurden und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet wurden.
Mündliche oder telefonische Erklärungen werden nur dann rechtsverbindlich, wenn diese von der Einzelfirma Georg Grün Raum Plan schriftlich bestätigt werden.
3. Planungen
Sämtliche Entwürfe, Skizzen, Zeichnungen, Planungen und sonstige Unterlagen stehen im alleinigen, geistigen Eigentum der Firma Georg Grün Raum Plan. Diese dürfen ohne die schriftliche Ermächtigung von Georg Grün Raum Plan weder kopiert noch an dritte Personen zugänglich gemacht werden und sind dem Aufwand entsprechend immer entgeltlich. Angenommen oder übergebene Pläne sind in jedem Falle kostenpflichtig und werden nach geltenden Honorar – Richtlinien, bzw. Stundensatz, der Firma Georg Grün Raum Plan, Wohnkonzepte und Innenarchitektur, abgegolten.
Pläne dienen zur Orientierung und können nicht alle Details wiedergeben, insbesondere nicht maßstabgetreu bzw. originalgetreu.
Jedenfalls möglich sind technische und konstruktive Abweichungen.
Stellt der Kunde Pläne bereit oder macht der Kunde Maßangaben, so haftet der Kunde für deren Richtigkeit, sofern nicht deren Unrichtigkeit offenkundig sind oder mit der der Firma Georg Grün Raum Plan das „Naturmaß“ vereinbart wurde.
Erweist sich eine Anweisung des Kunden als unrichtig, wird der Kunde von Georg Grün Raum Plan unverzüglich verständigt und um entsprechende Mitwirkung zur Aufklärung ersucht. Bei nicht rechtzeitiger Mitwirkung hat der Kunde die bis dahin aufgelaufenen Kosten zu bezahlen und ist Georg Grün Raum Plan berechtigt, bis zur Mitwirkung des Kunden mit der Leistung (Erfüllung) zuzuwarten. Ebenso ist die Firma Georg Grün Raum Plan, Wohnkonzepte und Innenarchitektur, nach Setzen einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Planungen, die mit Möbel- Einrichtungen in keinem direkten Zusammenhang stehen, werden mit einem gesonderten Planungsauftrag je nach Zeitaufwand verrechnet. Der Stundensatz wird auf Grundlage der jeweils geltenden Honorar-Richtlinien berechnet.
4. Kostenvoranschläge
Kostenvoranschläge sind generell unentgeltlich. Die Entgeltlichkeit von Kostenvoranschlägen wird im Einzelfall schriftlich vereinbart.
Handelt es sich um kein Verbrauchergeschäft und ist schriftlich nichts anderes vereinbart, ist ein Kostenvoranschlag schriftlich, verbindlich und entgeltlich.
5. Preise
Die Preise haben eine Gültigkeit für die Lieferung im Umkreis bis zu 50 Kilometer (?) vom Firmensitz der Einzelfirma Georg Grün Raum Plan frei Haus des Käufers einschließlich Mehrwertsteuer, jedoch ohne Einbau und Montage.
Die angegebenen Preise bleiben gegenüber dem Kunden für die Dauer von zwei Monaten ab schriftlicher Bekanntgabe gültig.
Danach ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, eingetretene Preiserhöhungen (Lohnerhöhungen, erhöhte Kosten für Material, Energie, Transport) auf den Kunden zu überwälzen.
Preissenkungen werden nach denselben Faktoren an den Kunden weitergegeben.
Nicht umfasst sind von dieser Regelung auftragsspezifische Umstände. Sollte sich daher die Notwendigkeit weiterer Arbeiten bzw. Kostenerhöhungen mit mehr als 10% (?) des Auftragswertes ergeben, wird die Firma Georg Grün Raum Plan den Kunden unverzüglich verständigen.
Wenn der Kunde nicht binnen einer Woche ab Erhalt der Verständigung eine Entscheidung betreffend die Fortsetzung der Arbeiten mitteilt bzw. die Kostensteigerungen nicht akzeptiert, behält sich die Firma Georg Grün Raum Plan vor, die bisher erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen und vom Vertrag unter Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen zurückzutreten.
6. Material
Allenfalls auftretende Farb- und Strukturunterschiede zwischen furnierten Fläche, Kunststoffoberflächen und Massivholz und Metall sind materialbedingt und natürlich.
Geringfügige Farb- und Strukturunterschiede bei Materialen, Stoffen, Leder und Holz, sind möglich. Die Pflege- und Betriebsanleitungen werden im Zuge der Lieferung übergeben und sind vom Kunden unbedingt zu beachten.
7. Bestellte Ware
Wenn die bestellte Ware aus Gründen, die außerhalb des Einflussbereichs der Firma Georg Grün Raum Plan liegen, auftreten, nicht mehr lieferbar sein werden, werden die Kunden benachrichtigt. Schadenersatzansprüche sind in diesem Fall ausgeschlossen.
8. Lieferzeit
Die Firma Georg Grün Raum Plan bemüht sich, die vereinbarten Lieferzeiten nach bestem Wissen und Gewissen einzuhalten. Wird die Lieferung durch Umstände, die die Firma Georg Grün Raum Plan nicht zu vertreten hat, ganz oder teilweise verzögert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Behinderung.
Ein Rücktritt des Kunden wegen Lieferverzugs ist erst nach fristlosem Ablauf eines vom Kunden mittels eingeschriebenen Briefes erklärten Rücktritts und einer Nachfrist von zumindest 8 Wochen zulässig.
Schadenersatzansprüche wegen verzögerter Lieferung sind ausgeschlossen.
Wenn ihm Einzelfall ein Liefertermin von vornherein nicht ausreichend bestimmt werden konnte und nur durch ungefähre Angaben festgehalten wurde, ist der Firma Georg Grün Raum Plan eine angemessene mindestens 6 Wochen umfassende Nachfrist schriftlich zu setzen.
9. Zahlungen
Ist im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart, sind 50% des Auftragswerts (netto) als Anzahlung bei Kaufvertragsabschluss, 40% vor Lieferung, der restliche Betrag des Auftragswerts prompt, nach Lieferung und Erhalt der Rechnung, zur Zahlung fällig.
Sämtliche Zahlungen sind in bar oder durch Banküberweisung auf das von der Firma Georg Grün Raum Plan bekanntgegebene Konto spesen- und abzugsfrei durchzuführen.
Die Zahlung gilt erst dann als rechtzeitig erfolgt, wenn der vereinbarte Betrag ohne Abzüge auf dem angeführten Konto eingelangt ist.
Für Verbrauchergeschäfte gilt die Maßgabe des § 6a Absatz 2 KSchG (Konsumentenschutzgesetz). Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 4% p.a. bzw. beim beiderseitigen Unternehmergeschäft in Höhe von 9,2% p.a. über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet.
Ist eine Zahlung nicht gewidmet, wird die Zahlung zunächst auf allfällige Kosten, dann auf Zinsen und schließlich auf die Hauptforderung angerechnet.
Das Lieferpersonal der der Firma Georg Grün Raum Plan ist nicht berechtigt, Zahlungen entgegenzunehmen.
Bei Zahlungsverzug ist die Firma Georg Grün Raum Plan, weiters zur Zurückbehaltung aller weiteren Leistungen und Lieferungen berechtigt oder aber, Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu verlangen oder aber, nach Setzen einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Im Fall des Vertragsrücktritts ist die Firma Georg Grün Raum Plan zur Geltendmachung des tatsächlich entstandenen Schadens berechtigt, mindestens jedoch zu einem Kostneersatz in Höhe von 25% des Rechnungsbetrags (netto).
Der Kunde ist bei Zahlungsverzug verpflichtet, sämtliche anlaufenden Mahn- und Inkassospesen zu bezahlen.
Die Firma Georg Grün Raum Plan ist berechtigt, ein Inkassobüro mit der Forderungsbetreibung zu beauftragen. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Inkassokosten bis zu der in der Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit in der jeweils geltenden Fassung genannten Höchstbeträge an die Firma Georg Grün Raum Plan zu bezahlen.
10. Verzug mit der Anzahlung
Bestehen nach Annahme der Bestellung begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden, ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, wahlweise entweder die sofortige Barzahlung des gesamten Auftragswertes oder angemessene Sicherheitsleistungen vor Lieferung zu verlangen. Für den Fall, dass eine vereinbarte Anzahlung trotz 8-tägiger Nachfristsetzung nicht vollständig geleistet wird, ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
11. Weitere Rücktrittsgründe
Folgende Umstände berechtigen die Firma Georg Grün Raum Plan zum Rücktritt von der Lieferung:
Technische Schwierigkeiten, die die Ausführung unmöglich oder unzumutbar machen
Betriebsstillstand, Brandschäden, Rohmaterial- oder Strommangel oder andere Betriebsstörungen
bei begründeten Zweifel an der Zahlungsfähigkeit/Kreditwürdigkeit des Kunden,
Streik, Aussperrung, Krieg
Unregelmäßigkeiten der Verkehrsmittel
alle sonstigen Fälle höherer Gewalt
Im Fall des Vorliegens eines dieser Rücktrittsgründe ist die Geltendmachung von Schadenersatz (§ 921 ABGB) mangels Schuldlosigkeit ausdrücklich ausgeschlossen.
12. Aufrechnung
Der Kunde ist nicht berechtigt, gegen Forderungen der Firma Georg Grün Raum Plan welcher Art auch immer eigene Forderungen, welcher Art auch immer, aufzurechnen.
Handelt es sich um ein Verbrauchergeschäft (Konsument) gilt diese Bestimmung nicht, wenn und soweit die Gegenforderungen des Kunden im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Verbrauchers (Konsument) stehen, gerichtlich festgestellt oder von der Firma Georg Grün Raum Plan schriftlich anerkannt wurden.
13. Erfüllung und Gefahrenübergang, Annahmeverzug und Storno
Nimmt der Kunde die Ware zum vertraglich vereinbarten Liefertermin nicht an, tritt Annahmeverzug ein und ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, nach Nachfristsetzung von 8 Tagen vom Vertrag zurückzutreten.
Ab dem auf den vertraglich vereinbarten Liefertermin folgenden Tag geht gemäß § 1419 ABGB die Gefahr des zufälligen Untergangs der Sache auf den Kunden über.
Während der Nachfrist ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, vom ersten Tag der auf den Abruftermin folgenden Woche an, Lagerkosten in Höhe von täglich EUR 80,00 (netto) zu verlangen. Dies gilt auch, wenn der Kunde auf Abruf bestellte Ware nicht zum Annahmetermin annimmt, abholt bzw. abruft.
Die Firma Georg Grün Raum Plan und ist berechtigt, neben dem Ersatz der von der Firma Georg Grün Raum Plan bereits getätigten Aufwendungen eine Stornogebühr in Höhe von 25% der vereinbarten Auftragssumme (netto) zu fordern. Das Recht darüber hinausgehenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Vertrags zu verlangen, bleibt davon unabhängig aufrecht. Dies gilt auch, wenn der Kunde vor der Bereitstellung der Ware unberechtigt vom Vertrag zurücktritt.
14. Eigentumsvorbehalt
Wird der Kaufgegenstand vor Bezahlung ausgefolgt bzw. übergeben, bleibt der Kaufgegenstand bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller damit verbundenen Nebengebühren und Kosten im Eigentum der Firma Georg Grün Raum Plan.
Dem Kunden ist eine Verpfändung oder sonstige rechtliche Verfügung über diese Ware untersagt.
Der Kunde hat die Ware ab Übernahme gegen Feuer, Einbruch- und Wasserschäden zu versichern und die Ansprüche aus diesen Versicherungen bis zum Erlöschen es Eigentumsvorbehaltes an der Firma Georg Grün Raum Plan GmbH abzutreten.
Wurden Waren in mehreren Verträgen verkauft, gelten diese Kaufverträge bezüglich des Eigentumsvorbehaltes als ein einheitlicher Vertrag, sodass das Eigentum an sämtlichen gelieferten Waren erst mit der Bezahlung des in den verschiedenen Verträgen vereinbarten Gesamtkaufpreises auf den Kunden übergeht.
Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die Firma Georg Grün Raum Plan berechtigt, aber nicht verpflichtet, die im Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände ohne gerichtliche Entscheidung in Verwahrung zu nehmen, freihändig zu verkaufen, den Erlös unter Anrechnung sämtlicher Unkosten und Spesen des Verkaufs durch Aufrechnung auf die Restforderung der Firma Georg Grün Raum Plan vorzunehmen. Dies ist keinesfalls einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen.
Die Firma Georg Grün Raum Plan ist aber nach Setzung einer angemessenen Nachfrist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware nach erfolgtem Rücktritt weiterzuverkaufen. Für diesen Fall ist die Firma Georg die Grün Raum Plan berechtigt, entweder zur Verrechnung eines pauschalen Schadenersatzes in Höhe von 25% des Rechnungsbetrages (netto) oder aber des tatsächlich entstandenen Schadens.
15. Schadenersatz
Alle Fälle von Vertragsverletzungen (verspätete Lieferung, Mängel, etc.) und deren Rechtsfolgen sowie alle Ansprüche des Kunden, aus welchem Rechtsgrund auch immer, sind in diesen Bedingungen abschließend geregelt.
Ansprüche des Kunden auf Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag, so zum Beispiel wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes, sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Die Firma Georg Grün Raum Plan haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz der Firma Georg Grün Raum Plan entstanden sind. Dies gilt für Ansprüche aus vor vertraglichem Verschulden sowie hinsichtlich aller, auch nachwirkenden, Schutz-, Sorgfalts-und Aufklärungspflichten.
Dies gilt auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen, Regressforderungen, entgangenem Gewinn, etc.
Bei Verbrauchergeschäften gelten diese Haftungsbeschränkungen nicht für Personenschäden und nicht für Schäden an Sachen, die zur Bearbeitung übernommen wurden.
Produkthaftungsansprüche außerhalb des Produkthaftungsgesetzes werden ausgeschlossen.
16. Gefahrenübergang
Sämtliche Gefahren, auch dies des zufälligen Untergangs, gehen im Zeitpunkt der Erfüllung auf den Kunden über.
Als Zeitpunkt der Erfüllung gilt bei Lieferungen ab Werk der Erhalt der Nachricht der Versandbereitschaft zuzüglich einer Abholfrist von 14 Tagen.
Bei Selbstabholung liegt die Transportgefahr beim Käufer.
17. Gewährleistung
Für Verbrauchergeschäfte gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Diese ergänzend wird vereinbart, dass die Firma Georg Grün Raum Plan eine angemessene Verbesserungspflicht von 8 Wochen in Anspruch nehmen kann und dass nicht wesentliche Nachlieferungen und Nacharbeiten den Kunden bis zur Erledigung dieser Arbeiten zum Einbehalt von 3% der Auftragssumme berechtigen.
Außerhalb der Verbrauchergeschäfte gilt folgendes: Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn eine schriftliche Mängelrüge binnen 7 Tagen ab Übernahme beim Verkäufer eingelangt ist. Die Weitergabe der Ware an Dritte gilt als vorbehaltslose Annahme der Ware. Alle Reklamationen müssen genau umschrieben sein. Verspätet erhobene und/oder allgemein gehaltene Reklamationen werden nicht anerkannt. Die Firma Georg Grün Raum Plan haftet nicht für Schäden, die Im Zusammenhang mit der Verwendung oder Verarbeitung der gelieferten Ware entstehen sollten.
Die der Firma Georg Grün Raum Plan haftet nicht dafür, dass die gelieferte Ware für die vom Käufer in Aussicht genommen besonderen Zwecke als geeignet betrachtet wird, es sei denn, diese Zwecke schriftlicher Vertragsinhalt geworden.
Rücksendungen werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung angenommen, andernfalls die Annahme verweigert wird.
Die Gewährleistungsverpflichtungen der Firma Georg Grün Raum Plan werden durch gänzlichen oder teilweisen Austausch der Ware oder durch Preisminderung erfüllt.
Auf Verlangen hat der Kunde das beanstandete Produkt auf seine Kosten unverzüglich zurückzusenden.
18. Garantie
Garantiezusagen gelten, sofern diese schriftlich verfasst sind. Für von Herstellern zugesagte Garantien, sind ausschließlich die Garantiebedingungen des Herstellers maßgeblich.
19. Haftung mehrerer Käufer
Haben sich durch den Kaufvertrag mehrere Käufer verpflichtet, so haften diese für die Erfüllung aller im Kaufvertrag übernommenen Verpflichtungen als Solidarschuldner zur ungeteilten Hand.
20. EDV-Daten
Der Kunde stimmt zu, dass seine personenbezogenen Daten bis auf Widerruf in der Kundenkartei der Firma Georg Grün Raum Plan aufgenommen werden und der Kunde so über die Produkte, Neuheiten und Preisaktionen informiert werden kann.
21. Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht, unter Ausschluss aller Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechtes. Sofern das Konsumentenschutzgesetz keinen zwingenden Gerichtstand zu Gunsten des Kunden vorsieht, ist für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit den Lieferungen und Leistungen der Firma Georg Grün Raum Plan das sachlich in Betracht kommende Gericht der Stadt Salzburg zuständig.
22. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Verkaufsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit bzw. Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Dasselbe gilt auch für Lücken in diesen Verkaufsbedingungen.
Wien/Ruhsam/Gmunden, Mai 2022